Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten!
Systemische Supervision ist ein professioneller Reflexionsprozess für Einzelpersonen, Teams und Gruppen. Sie bietet einen geschützten Rahmen, um berufliche Situationen und Beziehungen zu analysieren, neue Perspektiven zu entwickeln und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit, die Zusammenarbeit, die persönliche Handlungskompetenz und die Selbstfürsorge/ Stressprophylaxe nachhaltig zu stärken.
Supervision richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Teams und Gruppen aus unterschiedlichen Berufsfeldern und Branchen. Besonders häufig wird sie in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Kirchen, Verwaltungen sowie in Non-Profit-Organisationen und Unternehmen genutzt.
Supervision kann dazu beitragen,
– die berufliche Handlungssicherheit zu stärken,
– Konflikte konstruktiv zu bearbeiten,
– die Zusammenarbeit im Team zu verbessern,
– die Kommunikation zu fördern,
– Belastungen frühzeitig wahrzunehmen,
– neue Lösungswege zu entwickeln,
– die Qualität der beruflichen Arbeit nachhaltig zu sichern.
Je nach Anliegen können verschiedene Formate sinnvoll sein:
– Einzelsupervision
– Teamsupervision
– Gruppensupervision
– Leitungssupervision
– Meta-Supervision (für SupervisorInnen, Coachs, PsychotherapeutInnen etc.)
– Fallbesprechung und Fallsupervision
Gemeinsam klären wir in einem unverbindlichen Telefonat, welches Format dem Kontext und Ihren Bedarfen am besten entspricht.
Mit systemischer Supervision unterstütze ich Sie bei:
– Reflexion der eigenen beruflichen Rolle
– schwierigen Fallsituationen und herausfordernde Beziehungen zu KlientInnen
– Zusammenarbeit im Team
– Konflikten im Team
– Veränderungen und Umstrukturierungen
– Rollen- und Führungsthemen
– Kommunikationsproblemen
– beruflicher Belastung und Stress
– Entscheidungsfindung
Auch präventiv kann systemische Supervision dazu beitragen, Ressourcen zu stärken, die Qualität der Arbeit zu sichern und die Arbeitszufriedenheit zu fördern.
Beide Formate bieten Menschen einen geschützten Rahmen zur Reflexion ihrer beruflichen Themen und Entwicklung. Coaching ist ein eher kurzfristiges Format, häufig mit konkreten Zielen verbunden und zur Stärkung von Führungskompetenzen vorgesehen. Supervision ist ein eher langfristiges Format und legt den Schwerpunkt auf die Reflexion beruflicher Themen im Spannungsfeld von Person – Aufgabe – Organisation. Es wird zwischen Teamsupervision und Fallsupervision unterschieden. Teamsupervision nimmt die Zusammenarbeit im Team mit allen Themen wie Aufgabenaufteilung, Kommunikation, Konflikte, Zusammenarbeit in der Hierarchie und mit Kunden etc. in den Blick. Fallsupervision ist der geschützte Rahmen, in dem die eigenen Themen, die in der Zusammenarbeit mit KlientInnen auftauchen, reflektiert werden. Hier steht die Fachkraft mit ihren persönlichen Themen und Resonanzen im Mittelpunkt. Fallbesprechung hingegen lenkt den Blick auf die KlientInnen, das Familiensystem, das Helfersystem und fokussiert daher eher nächste Handlungsschritte.
Traumasensible und bindungsorientierte Supervision ist eine spezialisierte Supervisionsform für Fachkräfte in sozialen, pädagogischen, klinischen und rettenden Berufen. Sie vermittelt Traumawissen, fördert die Selbstregulation und hilft, klare Grenzen zu setzen. Dadurch befähigt sie Fachkräfte, sich durch eine verbesserte Früherkennung von Überbelastungen, Körperwahrnehmungen und Reflexion von Beziehungen vor den Gefahren einer sekundären Traumatisierung besser zu schützen.
Die bindungsorientierten Aspekte fokussieren Themen wie Sicherheit und Vertrauen, Angstabwehr, Angstbewältigung, Stresslösungsstrategien, Bindungserfahrungen und Bindungstypen, Kreis der Sicherheit, Konzept der Feinfühligkeit etc. in ihrer konkreten Bedeutung für Notfall-, Behandlungs- und Beratungsprozesse.
Auch präventiv kann traumasensible und bindungsorientierte Supervision dazu beitragen, Ressourcen zu stärken und die Arbeitszufriedenheit zu fördern.
Mit traumasensibler-bindungsorientierter Supervision unterstütze ich Sie:
– in schwierigen Fallsituationen
– in herausfordernde Beziehungen zu KlientInnen
– bei starken Gegenübertragungsphänomen und Resonanzen
– zu eigenen biografiebezogenen Themen, die sich in der Beratungstätigkeit zeigen
– stark belastenden Gefühlen und Affekten in der Beratungstätigkeit
– Umgang mit eigenen Bindungserfahrungen
– im Umgang mit eigenen emotionalen Belastungen und psychischen Problemen in der Notfall-, Behandlungs- und Beratungsarbeit.
Auch präventiv kann traumasensible-bindungsorientierte Supervision dazu beitragen, Ressourcen zu stärken und die Arbeitszufriedenheit zu fördern.
Beide Supervisionsformate beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit beruflichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen das berufliche Handeln, Denken und Fühlen, die Zusammenarbeit sowie Herausforderungen im Arbeitskontext. Persönliche Themen werden berücksichtigt, soweit sie Einfluss auf die berufliche Situation und das Supervisionsanliegen haben. In der traumasensiblen-bindungsorientierten Supervision rückt die Bedeutung der eigenen Biografie und der eigenen Bindungserfahrungen in Hinblick auf die pädagogische, beraterische und therapeutische Arbeit stärker in den Mittelpunkt. Wo die Grenzen zu psychischen Erkrankungen überschritten werden, endet die Beratungskompetenz von Supervision und ich spreche dieses Thema an.
Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen oder persönliche Belastungen mit Krankheitswert. Supervision verfügt über keinen Heilauftrag und darf die Behandlung psychischer Erkrankungen weder ersetzen noch verzögern. Bei gesundheitlichen oder psychischen Krisen wenden Sie sich bitte direkt an ÄrztInnen.
Ja. Vertraulichkeit und Schweigepflichtbindung bilden eine wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit. Alle Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen den berufsethischen Standards professioneller Supervision. Für Zwischenauswertungen/ Abschlussauswertungen wird die Schweigepflicht in Hinblick auf strukturelle Themen partiell nach Absprache mit den SupervisandInnen aufgehoben (siehe Dreieckkontrakt).
Goldstandard ist der Dreieckskontrakt. Er regelt das vertragliche Verhältnis zwischen AuftraggeberIn – AuftragnehmerIn – SupervisandInnen und beinhaltet die wichtigsten Vereinbarungen, um einen gut abgestimmten, klaren Rahmen zu schaffen. Die Grundhaltung geht davon aus, dass Supervision als Instrument der Personalentwicklung und Qualitätssicherung einer Rückmeldung an den Auftraggeber, in der Regel die übergeordnete Hierarchieebene, bedarf. Da Supervision grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegt, bedarf es für eine Rückmeldung einer Regelung. Für eine jährliche Zwischenauswertung bei längeren Supervisionsprozessen oder bei einer Abschlussauswertung wird die Schweigepflicht partiell aufgehoben und zwar nach dem Motto: Verschwiegenheit bei persönlichen Themen und Offenheit bei strukturellen Themen. Konkret bedeutet dies, dass in der vorletzten Sitzung eine Auswertung mit allen SupervisandInnen erfolgt und festgelegt wird, welche strukturellen Themen der vorgesetzten Ebene im letzten Supervisionstermin präsentiert werden. Diese nimmt dann an der letzten Sitzung ganz oder zeitweise teilt. Diese Vorgehensweise ermöglicht Austausch und Reflexion und verbessert so hierarchieübergreifend die Zusammenarbeit.
Das hängt vom Kontext und den Anliegen ab. Manche Fragestellungen lassen sich bereits in wenigen Sitzungen bearbeiten, während Entwicklungs- oder Veränderungsprozesse eine längerfristige Begleitung sinnvoll machen. Gemeinsam vereinbaren wir einen klaren, überschaubaren Rahmen. Bei mehrjährigen Supervisionsprozessen findet eine jährliche Zwischenauswertung, ggf. zusammen mit der Vorgesetztenstelle statt. Aufgrund der Schweigepflichtbindung auch gegenüber Vorgesetzten, bedarf es dazu eines Dreieckskontraktes und der Vorbereitung der Zwischenauswertung mit allen SupervisandInnen (siehe Dreieckkontrakt)
Eine Einzelsupervision dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Teamsupervisionen umfassen meist 90 – 180 Stunden. Umfang und Rhythmus richten sich nach Ihrem Bedarf und Budget.
Ich biete systemische wie auch traumasensible-bindungsorientierte Supervision sowohl in Präsenzform als auch online per Videokonferenz oder auch telefonisch an. Beide Formate ermöglichen eine professionelle Zusammenarbeit. Gerne finden wir gemeinsam die für Sie passende Form, je nach Kontext, Anliegen und Teilnehmendenzahl.
Die Kosten richten sich nach dem Format, der Dauer, dem jeweiligen Auftrag, der Anzahl der Teilnehmenden, dem Ort und den marktüblichen Honoraren. Gerne informiere ich Sie in einem unverbindlichen Telefonat über meine Konditionen und erstelle bei Bedarf ein individuelles Angebot.
> Nemen Sie Kontakt zu mir auf!
Die Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, wenn er der Supervision zustimmt. Sollte Supervision bei Ihrem Arbeitgeber nicht üblich oder verpflichtend sein, lohnt sich immer eine Nachfrage. In dem Fall wird ein Dreieckskontrakt geschlossen. Selbstzahler erhalten einen Vertrag und steuerlich absetzbare Rechnungen.
Ja. Ein unverbindliches, kostenfreies erstes Telefonat bietet Gelegenheit, Ihre Anliegen kennenzulernen, offene Fragen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit für Sie passend ist. Dann kann dann ein unverbindliches, kostenpflichtiges Kontraktgespräch mit allen SupervisandInnen erfolgen, in dem Themen und Erwartungen bzgl. des zukünftigen Supervisionsprozess besprochen werden. Danach erfolgt eine Entscheidung hinsichtlich der Zusammenarbeit.
> Nemen Sie Kontakt zu mir auf!
– Ankommen in der Supervision: Wie sind Sie heute hier?
– Nachklang zur letzten Supervision: Was hat sich für Sie entwickelt? Was haben Sie noch erarbeitet? Welche Fragen haben sich aus dem letzten Mal ergeben?
– Themen für heute: Welche Anliegen und Fragen haben Sie für heute?
– Zielorientierung: Was wäre ein gutes Ergebnis der heutigen Sitzung?
– Bearbeitung des Themas in Hinblick auf das gewünschte Ergebnis mit unterschiedlichen systemischen Methoden oder traumasensibler-bindungsorientierter Ausrichtung
– Abschluss der Sitzung: Was nehmen Sie von heute mit? Was ist das konkrete Ergebnis?
– Ankommen in der Supervision: Wie sind Sie heute hier?
– Nachklang zur letzten Supervision: Was hat sich für Sie entwickelt? Was haben Sie noch erarbeitet? Welche Fragen haben sich aus dem letzten Mal ergeben?
– Themen für heute: Welche Anliegen und Fragen haben Sie für heute?
– Zielorientierung: Was wäre ein gutes Ergebnis der heutigen Sitzung?
– Bearbeitung des Themas in Hinblick auf das gewünschte Ergebnis mit unterschiedlichen systemischen Methoden oder traumasensibler-bindungsorientierter Ausrichtung
– Abschluss der Sitzung: Was nehmen Sie von heute mit? Was ist das konkrete Ergebnis?